RES invest: Lizenzen

RES invest: Leistungsfähiges Software-Tool zur Analyse von Immobilien-Investments

 

Aktuelle Lizenzen können Sie unter www.res-invest.de jederzeit bestellen. Die Software selbst wird Ihnen per Download-Link zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie die technischen Anforderungen hinsichtlich Excel-Version, Windows-Betriebssystem und Internet-Verbindung. Zur Aktivierung Ihrer Lizenz erhalten Sie Lizenz-Keys (individuelle Lizenz-Nummern), welche Sie zur Freischaltung Ihres RES invest-Tools unter Excel 2010/13 verwenden. Die Lizenz-Keys berechtigen Sie je nach Art der Lizenz zur Nutzung auf einem oder auf mehreren PCs über eine feste Laufzeit (Mietlizenz) oder dauerhaft (Kauflizenz). Nähere Informationen dazu enthalten die Nutzungsbedingungen.

Den Bestellstatus sowie die generierten Lizenz-Keys können Sie jederzeit über Ihr Kundenkonto einsehen.

Für einen ersten Eindruck oder für Schulungszwecke empfehlen wir Ihnen die Bestellung einer preisgünstigen, kurz laufenden Mietlizenz bzw. einer Testlizenz.

RES invest bestellen & nutzen

Die Nutzung von RES invest ist über unser Online-Portal ganz einfach in vier Schritten möglich:

  1. Legen Sie gleich hier Ihr persönliches Nutzer-Konto an. >>
  2. Wählen Sie im Bestell-Formular ein passendes Lizenz-Paket aus. Dieses ist ab Gutschrift der Rechnung nutzbar. Legen Sie ggf. einen späteren Startzeitpunkt im Voraus fest. >>
  3. Zahlen Sie einfach die per E-Mail erhaltene Lizenz-Rechnung per Banküberweisung.
  4. Nach Gutschrift Ihrer Zahlung - bzw. bei einer kostenlosen Demo-Version natürlich sofort - finden Sie in der Lizenz-Ansicht eine Liste der aktivierten Lizenz-Keys.
    Auch die Software RES invest können Sie hier direkt herunterladen. >>

Erweiterungen in Form von Schnittstellen und Anpassungen sind aus technischen Gründen nur auf Basis einer Kauf-Lizenz möglich. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Auf jeden Fall empfehlen wir vorab einen ausführlichen Test der Standard-Version, z.B. mit einer günstigen Miet-Lizenz für 1 PC.

Eine kostenlose Demo-Version mit eingeschränktem Funktionsumfang können Sie ebenfalls über den regulären Bestellvorgang beziehen. Bitte legen Sie dazu ein Nutzkonto an. Wählen Sie im Bestellformular dann Demo-Version (Preis 0,00 Euro) und testen Sie damit auch den Bestellvorgang sowie die Freischaltung Ihres PC.

Testlizenzen (Demos)

Testlizenzen (Demos) dienen nur der ersten Informationen zum Leistungsumfang der Software. Die wesentlichen Funktionen sind testweise nutzbar bzw. durch Testeinträge einschätzbar. Die Eingabe und Auswertung eigener Daten kann jedoch eingeschränkt sein (z.B. Eingabesperren, kein Ausdruck). Wir empfehlen den Test unbedingt vor Bestellung einer kostenpflichtigen Miet- oder Kauflizenz. Nur so können Sie absichern, dass Ihr PC-System (Hardware, Windows, Excel) für die Nutzung von RES invest überhaupt geeignet ist. Weitere Details enthalten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

VARIANTEN TESTLIZENZEN
1 PC / 14 Tage
RES invest - Demo 14 Tage
Demo 14 Tage auf 1 PC
Gesamtpreis: 0,00 Euro
Testen Sie die Funktionsumfang sowie Ihre System-Kompatibilität. Eingeschränkter Funktionsumfang. Nicht zur Bearbeitung eigener Projekte geeignet.

Kauflizenzen

Kauflizenzen werden einmalig bezahlt und sind ohne Zeitbegrenzung auf allen PCs des Unternehmens gültig. Eine Einzelregistrierung von PCs ist nicht notwendig. Details dazu enthalten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

VARIANTEN KAUFLIZENZEN
Unternehmenslizenz
RES invest - Kauflizenz
Nutzung zeitlich unbegrenzt und unternehmensweit
Gesamtpreis: 700,00 Euro
Dauerhafte Nutzung auf allen PC des Unternehmens. Keine Wartungsverträge. Keine laufenden Zusatzkosten.

Mietlizenzen

Mietlizenzen werden einmalig bezahlt und sind dann für den festgelegten Zeitraum auf genau einem registrierten PC gültig. Sie können vergünstigte Lizenzpakete für mehrere PC erwerben. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums wird die Software deaktiviert. Eine Weiternutzung ist erst mit Hilfe einer neuen Mietlizenz möglich. Jeder PC ist über eine Online-Verbindung zu registrieren, außerdem ist eine erneute Freischaltung fallweise notwendig. Eine Übertragung der Lizenz auf einen anderen PC ist bei längeren Nutzungszeiträumen durch Online-Abmeldung/Anmeldung möglich, die Anzahl der Übertragungen ist begrenzt. Details dazu enthalten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

VARIANTEN MIETLIZENZENPaket I
2 PC
Paket II
10 PC
60 Tage 2 PC / 60 Tage
RES invest - Kurzlizenz
Nutzung 60 Tage auf 2 PC
Gesamtpreis: 35,00 Euro
Pro Tag und PC = 0,29 Euro

360 Tage 2 PC / 360 Tage
RES invest - 360 Tage
Nutzung 360 Tage für 2 PC
Gesamtpreis: 100,00 Euro
Pro Tag und PC = 0,14 Euro
10 PC / 360 Tage
RES invest - 360 Tage
Nutzung 360 Tage für 10 PC
Gesamtpreis: 300,00 Euro
Pro Tag und PC = 0,08 Euro

Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt zustande zwischen der RES Consult GmbH Leipzig als Autor der Software
"RES invest" (Lizenzgeber, Autor) sowie dem Besteller der Software "RES invest" (Lizenznutzer, Nutzer). Nutzer im Sinne dieses Vertrages sind auch sonstige Personen, Unternehmung oder Institutonen, welche die Software RES invest oder Teile davon in irgendeiner Form verwenden. Gegebenenfalls kommen ein Lizenzvertrag und/oder entsprechende Ansprüche des Autors somit auch implizit zustande.

(2) Eine Verwendung der Software ist dann gegeben, wenn
a) sie auf einem Computer oder Datenträger installiert wird (unabhängig davon, ob diese Installation später tatsächlich zum Arbeiten genutzt wird);
b) einzelne Dateien einer Installation oder aus dem Installationspaket kopiert bzw. verschoben und für andere Zwecke oder Projekte verwendet werden (ausgenommen hiervon ist die Basissoftware MS Excel).

(3) Der Vertrag kommt stillschweigend zustande, sobald der Nutzer von der Verwendung der Software Gebrauch macht. Forderungen nach Schadensersatz und/oder Ermittlungsaufwand bleiben hiervon unberührt. Auch kann der Autor der weiteren Verwendung der Software widersprechen.

§ 2 Inhalt, Lieferung, Anwendung und Ressourcenbedarf der Software „RES invest“

(1) Die Software RES invest richtet sich hinsichtlich Ihrer Konzeption, Programmierung, Bedienung und Lizenzierung an professionelle Marktteilnehmer im Bereich der Immobilienwirtschaft. Sie stellt ein Tool zur Kalkulation und Darstellung von Finanzdaten dar, ersetzt jedoch nicht die eingenständige Recherche, Erfassung und Interpretation der relevanten Daten. Die direkte Nutzung der Software RES invest wird nicht empfohlen für Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen, Vereine oder sonstige Nutzer, welche sich nur gelegentlich oder überblicksmäßig mit Fragen der Immobilien- und Finanzanalyse beschäftigen. Die Software sollte daher von Interessenten außerhalb der gewerblichen Immobilienwirtschaft nicht ohne Rückfrage erworben werden, auf Anfrage wird der Lizenzgeber gern zu einer eventuellen Eignung weitere Empfehlungen geben.

(2) Die Software „RES invest“ dient der strukturierten Erfassung und Auswertung von Daten eines immobilienwirtschaftlichen Investitionsprojektes (Cash Flow und Rendite einer Immobilie). Grundsätzlich lassen sich damit auch Wirtschaftlichkeitsanalysen außerhalb von Investitionsmaßnahmen erstellen (z.B. Liquiditätsplanung).

(3) Die Software soll aus Sicht eines geübten Excel-Anwenders und Immobiliensachverständigen selbsterklärend sein. Empfohlen werden theoretische Kenntnisse im Bereich Finanzanalyse, DCF-Modell, Interner Zinsfuß und Vollständiger Finanzplan. Notwendige Bearbeitungshinweise werden elektronisch abgelegt (z.B. PDF-Dokument oder CHM-Hilfedatei mit individueller Speicherung auf lokaler Festplatte).

(4) Übergeben wird die Software-Datei (Format Microsoft Excel, Version 2013) per Download-Möglichkei. Ein besonderer Zugriffsschutz oder eine spezifische Systemabhängigkeit der Dateien sind nicht beabsichtigt, so dass jeder Nutzer innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauch grundsätzlich eigene Kopien und Backupversionen erzeugen kann. Eingeschränkt sein kann die eigentliche Arbeit mit einer Datei (z.B. Öffnen, Bearbeiten, Speichern, Drucken), was aber die Datensicherung durch den Nutzer mittels Dateikopie grundsätzlich nicht beeinträchtigt.

(5) Die Lieferung umfasst eine integrierte Programm- und Daten-Datei (Format Microsoft Excel) sowie fallweise zusätzliche Hilfsdateien (z.B. Hilfe, Dokumentation). Sofern keine anders lautenden vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, gelten somit als nicht eingeschlossen z.B.
a) Software zur Benutzung von Excel-Dateien (MS Excel 2013 für Windows inkl. Service Updates wird vorausgesetzt, andere Versionen nur nach ausdrücklicher Bestätigung, keine Verwendung unter Apple-Systemen),
b) Installations-, Anpassungs- und Erweiterungsleistungen,
c) Dokumentationen zu „Microsoft Excel“ oder zu den finanzmathematischen Hintergründen,
d) Schulung, Hotline, Druck und Vervielfältigung der Dokumentation,
e) Organisation der Datenarchivierung, der Datensicherheit und des Datenschutzes,
f) Verarbeitung von konkreten Daten des Auftraggebers.

(6) Der Leistungsumfang der Software richtet sich grundsätzlich nach den im Vertrag ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. In den allgemeinen und spezifischen Bedingungen sind die wesentlichen Leistungsmerkmale genannt. Daneben ist die Leistung der Analyse-Tools durch die Funktionalität und Qualität der Basis-Software „Microsoft Excel 2013“ und „Microsoft Windows“ sowie durch sonstige Hard- und Software des Nutzers bestimmt. Generell erforderlich ist eine aktuelle Systemkonfiguration (empfohlen: aktueller Prozessor ab 2 GHz / Arbeitsspeicher ab 4 GB / Microsoft Windows 8 oder 10 / Microsoft Excel 2013 mit allen Service Packs / lokale Dateiablage auf interner Festplatte). Der Leistungsumfang ist außerdem davon abhängig, dass vorgesehene Funktionen überhaupt in der Entwicklungsumgebung "Excel / VBA" mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und auch nicht vom Betriebssystem, Excel und/oder anderer Hard- und Software beeinträchtigt werden.

(7) Notwendige Einstellungen seitens des Nutzers umfassen die Aktivierung von Makros (VBA), ActiveX-Elementen und Internet-Verbindung (über Internet-Explorer und Netzwerk) ohne erhöhte Schutzmechanismen während der Laufzeit. Hinweise sind den Software-Beschreibungen zu entnehmen. Ferner empfiehlt der Lizenzgeber vor dem Erwerb größerer Lizenzpakete den spezifischen Einsatztest mit Hilfe einer Kurzfristlizenz.

(8) Sofern keine gesonderten Festlegungen getroffen wurden, sollen wichtige Formeln und Werte (mit Ausnahme der Eingabefelder) gegen unbeabsichtigtes Überschreiben geschützt werden.

(9) Abweichend von den in der Leistungsbeschreibung und/oder in den Hilfedateien genannten Modellen und Standards können Kennzahlen, Funktionen und Formatierungen entsprechend inhaltlicher oder technischer Weiterentwicklungen der Software vom Autor angepasst, deaktiviert oder ergänzt werden. Neue Funktionen, welche bei der Bestellung noch nicht vereinbart waren, können durch den Autor jederzeit in die Software integriert werden, wobei dann deren Leistungsfähigkeit und Verwendbarkeit nicht als zugesicherte Eigenschaft gilt.

§ 3 Grundlegende Eigenschaften der Software „RES invest“

(1) Die Software erfasst Zahlungsströme eines Objekts im festgelegten Umfang und wertet diese aus und zwar wie folgt:
a) Die Datenerfassung und -aggregation wird in die Segmente Objekt, Finanzierung und Steuern gegliedert.
b) Die objektspezifischen Daten werden über mehrere Ebenen hierarchisch gegliedert, auf der oberen Ebene z.B. in die Bereiche Investition und Bewirtschaftung. Die Eingabe erfolgt auf der jeweils untersten Ebene.
c) Objekterträge werden flächenspezifisch erfasst, unterteilt in 1 bis 9 wählbare Nutzungsarten. Alle Nutzungsarten ermöglichen die Eingabe der jeweiligen Flächen, Mieten und Vermietungsquoten.
d) Bewirtschaftungskosten können in max 3 Kostengruppen mit je maximal 9 Kostenarten eingegeben werden , Umlagen werden pro Kostengruppe erfasst.
e) Die Finanzierungsrechnung erfasst 1 bis 5 parallele Darlehen (Aufnahme, Zinsen, Tilgung), ein Anlagekonto (Anlagebetrag, Zins und Entnahme) sowie ein Kontokorrentkonto (Maximalsalden, Zinsen jeweils Soll und Haben).
f) Die steuerliche Rechnung verarbeitet die Daten der vorangegangenen Ebenen sowie zusätzlich einzugebende Abschreibungsbeträge, Veräußerungsgewinne und Steuersätze.

(2) Die Standard-Planung (im Sinne von mittleren Erwartungswerten) wird ergänzt um zwei weitere, davon unabhängige Szenarien („worst case“ und „best case“). Ist-Werte können ebenfalls abgebildet werden.

(3) Daten werden i.d.R. in Form von Zeitreihen erfasst. Bei Zeitreihen sind die entsprechenden Daten in jeder Periode und für jedes Szenario separat und voneinander unabhängig einzugeben.

(4) Das Eingabe- und Berechnungssystem ist so gegliedert, dass jedes Szenario auf separaten Arbeitsblättern erfasst wird. Für jedes Szenario gibt es separate Arbeitsblätter für Objektdaten, Finanzierungsdaten sowie steuerliche Daten.

(5) Die Verarbeitung der Eingabedaten erzeugt programmintern folgende Kennzahlen:
a) Cash Flow aus Objekt vor Finanzierung / vor Steuern (alle Szenarien),
b) Cash Flow nach Finanzierung / vor Steuern (alle Szenarien),
c) Cash Flow nach Finanzierung und Steuern (alle Szenarien),
d) Barwert (alle Szenarien und Cash Flow-Kategorien),
e) Interner Zinsfuss (alle Szenarien und Cash Flow-Kategorien).

(6) Folgende Auswertungsgrafiken bzw. Tabellen werden erzeugt:
a) Verlauf Cash Flow nach Steuern unter Darstellung der Szenarien,
b) Verlauf Cash Flow im Szenario Best Case strukturiert (Objekt/Finanzierung/Steuern),
c) Verlauf Cash Flow im Szenario Erwartet strukturiert (Objekt/Finanzierung/ Steuern),
d) Verlauf Cash Flow um Szenario Worst Case strukturiert (Objekt/Finanzierung/ Steuern),
e) Verlauf Cash Flow um Szenario Worst Case strukturiert (Objekt/Finanzierung/ Steuern),
f) Tabelle mit Cash Flow-Komponenten systemseitig ausgewählter Perioden.

(7) Ein Berichtsassistent ermöglicht den menügestützten Ausdruck ausgewählter Arbeitsblätter.

(8) Eine Sensitivitätsanalyse ermöglicht die Einzelauswahl und prozentuale Veränderung von Eingabeparametern. Sie stellt die entsprechende Veränderung von Barwert und internem Zins grafisch und wertmäßig gegenüber.

(9) Das System basiert auf einer variablen Anzahl von 1 bis 50 Planungsperioden, wobei Zahlungen endfällig berücksichtigt werden. Aus Performancegründen werden 10, 15 oder 20 Perioden empfohlen.

(10) Ein Modul zum Einrichten der Planungsperioden („Setup-Modul“) ermöglicht eine variable Festlegung der Flächen (1 bis 9), der Investitionskostenarten (1 bis 9), der Finanzierungen (1 bis 5), des Planungs-zeitraumes (1 bis 50 Perioden), der Periodendauer (Monat/Quartal/Jahr) sowie des Basisjahres der Barwertrechnung. Das Basisjahr kann ggf. auch zum Ende der Planungszeitraumes festgelegt werden, womit der ermittelte Wert dem Endwert entspricht. Die grundsätzlich freie Konfiguration kann durch technisch und sachlich sinnvolle Grenzen beschränkt sein. Das Setup-Modul legt alle notwendigen Datenfelder und Verknüpfungen des Systems neu an, wobei die Dauer dieses Prozesses von der Systemkonfiguration abhängt (längere Wartezeit möglich).

(11) Die Software ist im Rahmen dieses Vertrages einsetzbar und konfigurierbar. Ein entsprechender Lizenzvermerk (i.d.R. Firma) wird vorkonfiguriert und erscheint auf den Drucklisten.

(12) Ein Modul zur Simulation aller Sensitivitäten bestimmt auf Basis der Erwartungswerte 20 kritische Parameter mit dem größten rechnerischen Einfluss auf den Barwert nach Steuern und Finanzierung. Eine Eingabe der jeweiligen Schwankungsbreiten ist wahlweise möglich, ansonsten erfolgt die Simulation mit einheitlichen Bandbreiten.

(13) Ein Modul zur Simulation von bis zu 5 normalverteilten Eingangsgrößen („Simulations-Modul“) ermöglicht die Risikoquantifizierung auf Basis einer Rendite-Verteilung sowie einer Barwert-Verteilung. Dabei werden bis zu 5 Eingangsgrößen ausgewählt und mit Ihrer Standardabweichung beschrieben (Nutzereingabe bzw. Dreipunkt-Schätzmethode). Diese Standardabweichung wird dann auf jede relevante Datenperiode angewendet. Die verschiedenen Eingangsgrößen werden durch eine Anzahl an Tests miteinander kombiniert und erzeugen eine Verteilung für die Ergebnisgrößen (Prinzipien: „Monte Carlo-Simulation“ bzw. „Latin Hypercube“). Teilweise werden Datenausprägungen innerhalb des Module softwareseitig begrenzt (z.B. Vermietungsstand nicht über 100%) oder Nullwerte von der Verteilungsfunktion ausgeschlossen, ohne dass damit eine inhaltliche Beratung des Nutzers erfolgen soll.

(14) Eingabe-Assistenten ermöglichen die effektive Vorbelegung von Datenfeldern, z.B. durch Indexierung, Finanzierungsparameter oder Szenario-Kopien. Alle Datenfelder bleiben danach einzeln änderbar.

(15) Versionsabhängig ist eine Portfolioaggregation möglich. Das Modul „RES invest - Portfolio“ realisiert das Auslesen von Einzelkalkulationen („RES invest“-Basissoftware), die Aggregation der Kennzahlen und das Schreiben der Aggregate in eine übergeordnete „RES invest“-Software. Das Modul verwaltet eine Liste mit bis zu 50 Basiskalkulationen (jeweils Einzeldateien, gleiche Software-Version/-Konfiguration). Die Basiskalkulationen werden durch Funktionsaufruf ausgelesen und aggregiert. Die Aggregation bezieht sich auf die relevanten Eingabefelder der Zieldatei, welche entsprechend mit Summen oder Mittelwerten belegt werden. Im Einzelfall sind Rundungsdifferenzen (z.B. Mittelwerte) oder Abweichungen aufgrund inhaltlicher Festlegungen (z.B. Vorzeichenwechsel und gespaltene Zinssätze im Kontokorrentkonto) möglich. Je nach einbezogener Objektanzahl, eingestellter Periodenanzahl und Konfiguration des PC-Systems kann die Aggregation längere Zeit in Anspruch nehmen. Die innerhalb der Aggregation verknüpften Dateien sollten hinsichtlich der angelegten Perioden gleich konfiguriert sein, um Informationsverluste und Bewertungsdifferenzen zu vermeiden. Das aggregierte Portfolio kann wie eine Objektkalkulation separat geändert, weitergegeben, gedruckt oder wiederum aggregiert werden. Eine permanente Verknüpfung mit den jeweiligen Basisdateien besteht außerhalb des eigentlichen Aggregationsprozesses nicht.

(16) Versionsabhängig können Datenaustausch-Module installiert sein, z.B. Export/Import der wesentlichen Daten mit einem relationalen Standardformat (einfache Excel-Tabelle mit den Spalten Kennzahl / Periode / Szenario / Wert ). Dieses Format kann grundsätzlich sich zur Anbindung weiterer Systeme eignen, es erfolgt jedoch seitens der Software keine Unterstützung spezifischer Systeme. Weitere Anpassungen und Analysen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

(17) Versionsabhängig kann ein Modul zur vollständigen Währungsumrechnung installiert sein. Kurse können für Jahre und Szenarien individuell festgelegt werden. Das Währungssymbol ist frei wählbar (3 Zeichen).

(18) Versionsabhängig kann ein Modul zur individuellen Farbanpassung (z.B. des äußeren Rahmens sowie der Überschriftenbalken) installiert sein. Die Farbpalette ist abhängig vom eingesetzten Excel-System

§ 4 Individuelle Version, Weiterentwicklung

(1) Individuelle Versionen (Anpassungen, Sondermodule) können fallweise vereinbart und realisiert werden. Als Basis dient im Normalfall eine Kauflizenz, da nur diese die dauerhafte Nutzung der Individualprogrammierungen gewährleistet.

(2) Die besondere Konfiguration kann die Standardeigenschaften der Software erweitern, einschränken oder aufheben. Die in der Softwarebeschreibung gemachten Aussagen (§3) gelten in diesem Sinne nur vorbehaltlich eventueller Anpassungen oder anderer technischer bzw. inhaltlicher Erfordernisse.

(3) Basissoftware und Zusatzmodule sind aufeinander abzustimmen. Sie sollten daher bei Bedarf gleichzeitig erworben werden. Eine spätere Lieferung von Zusatzmodulen ist i.d.R. nicht ohne zusätzliche Anpassungs- und/oder Updateleistungen möglich.

(4) Updates der Standardsoftware sind nicht für individuelle Versionen geeignet. Individuelle Versionen erfordern gesonderte Update-Leistungen.

§ 5 Umfang der Lizenz

(1) Die Software steht im Eigentum des Lizengebers/Autors. Sie ist insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer erkennt den vorstehend genannten Schutz ausdrücklich an.

(2) Mit Abschluss dieses Vertrages und der vollständigen Bezahlung des Lizenzentgelts inklusive eventueller Nebenkosten erhält der Nutzer das Recht zur vereinbarungsgemäßen Nutzung der Software. Er kann die Software nach Maßgabe der gewählten Version und Lizenz auf seinem PC-System installieren und nutzen.

(3) Die Anzahl der zulässigen Installationen ist begrenzt. Als Installation wird der Einsatz auf einem spezifischen Gerät (PC, Laptop) verstanden. Die Software bzw. deren Autor können Kontroll- und Schutzmechanismen vorsehen, welche die Registrierung und Freischaltung einzelner Versionen bzw. PCs steuern und entsprechende Daten mit dem System des Lizenzgebers austauschen. Eine eigenständige Sicherung der Lizenzeinhaltung seitens des Lizenznutzers (z.B. unternehmensinterne IT-Regeln und –Kontrollen, Verwahrung von Passwörtern) wird dadurch jedoch nicht ersetzt.

(4) Die Anzahl der zulässigen Installationen innerhalb des Unternehmens des Nutzers kann abhängig von der Art der Lizenz unbegrenzt sein (sogenannte Unternehmenslizenz). Dies schließt den Einsatz in verbundenen Unternehmen oder Institutionen oder bei Privatpersonen jedoch ausdrücklich aus.

(5) Der Nutzungszeitraum ist je nach Art der Lizenz zeitlich begrenzt (Bezeichnung als "Mietlizenz") oder zeitlich unbegrenzt (Bezeichnung als "Kauflizenz"). Die Nutzung der Software einschließlich der Sichtbarmachung oder Verwendung eingegebener bzw. berechneter Daten endet mit dem Enddatum der Lizenz. Sofern technisch möglich, kann mit Hilfe einer neuen Lizenz (bzw. der entsprechenden Schlüsselnummer) die Reaktivierung früher verwendeter Dateien erfolgen.

(6) Die Anzahl der unter Einsatz der Software über die Nutzungsdauer insgesamt zu erfassenden Projekte ist vorbehaltlich technischer und inhaltlicher Einschränkungen unbegrenzt.

(7) Nicht gestattet sind eine Weitergabe an Dritte (vollständig, in Teilen oder reproduzierbar) sowie eine Weiterentwicklung oder anderweitige Veränderung bzw. Analyse der Software.

§ 6 Lizenzentgelt

(1) Das Entgelt für die vereinbarte Lizenz ist ausdrücklich vertraglich zu regeln. Im Zweifelsfall gelten 3.600 (dreitausendsechshundert) Euro als Standardpreis pro angefangenes Nutzungsjahr vereinbart. Dies gilt grundsätzlich auch als Schadensersatz für den Fall nicht genehmigter Kopien, vorbehaltlich dem Nachweis eines anderen Schadens.

(2) Alle Preise geltend zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (z.Zt. 19%). Zusätzliche Leistungen und Auslagen werden gesondert abgerechnet.

(3) Das Lizenzentgelt inkl. Umsatzsteuer sowie eventuelle Nebenkosten sind mit Annahme der Bestellung in einem Betrag und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Nutzer überweist den fälligen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto des Lizenzgebers.

(4) Lizenz-Schlüssel, Freischaltcodes, Download-Links, Datenträger oder andere Bestandteile der Software bzw. der Softwarenutzung werden erst bei vollständiger Bezahlung (Gutschrift auf dem Konto des Autors/Lizenzgebers) aktiviert bzw. zur Verfügung gestellt, sofern nicht eine andere Zahlungsvariante ausdrücklich vereinbart wurde. Eine verspätete Zahlung führt nicht zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer.

§ 7 Schutz der Software / Schadensausgleich

(1) Unabhängig davon, ob die Konfiguration der Software eine weitergehende Nutzung tatsächlich vereinfacht oder erschwert, gewährleistet der Nutzer durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen die Durchsetzung des mit der Lizenz verbundenen Nutzungsrahmens und dessen Grenzen.

(2) Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Weitergabe oder Veröffentlichung der Software (einschließlich Fachkonzept, Layout und Teillösungen) haftet der Nutzer dem Autor in Höhe der dafür anzusetzenden Lizenzkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5.000 (fünftausend) Euro. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Autor vorbehalten.

§ 8 Lizenzverfahren

(1) Der Lizenzkauf wird grundsätzlich per Internetportal und Banküberweisung abgewickelt.
a) Das jeweils aktuell gültige Lizenzangebot einschließlich der Nutzungsbedingungen kann im Internet unter www.res-invest.de eingesehen werden.
b) Durch Auswahl von Angebotsvarianten und Eingabe der individuellen Daten wird für den potenziellen Lizenznutzer ein individuelles Angebot berechnet.
c) Das Angebot wird durch Online-Bestätigung (z.B. Klick auf den Schalter „Bestellen“) durch den Lizenznutzer verbindlich akzeptiert.
d) Der Lizenznutzer überweist entsprechend der Rechnung (Übergabe per Email) den Rechnungsbetrag auf das Konto des Lizenzgebers.
e) Die Software bzw. der notwendige Lizenz-Schlüssel wird nach vollständiger Bezahlung übergeben. Eine verspätete Zahlung und entsprechende Freischaltung erweitert nicht den grundsätzlich vereinbarten Nutzungszeitraum.

(2) Der Lizenzgeber behält sich die Annahme von Bestellungen ausdrücklich vor. Die übermittelten Vertragsangebote können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Akzeptiert werden nur die jeweils aktuellen und im Internet publizierten Vertragstexte. Ergänzte, geänderte, fehlerhafte oder irrtümlich publizierte Vertragstexte können, jedoch müssen nicht, vom Lizenzgeber akzeptiert werden.

(3) Einer Einbeziehung von eigenen Vertragstexten des Lizenznutzers (z.B. AGB, Einkaufsbedingungen) wird ausdrücklich widersprochen.

§ 9 Support durch den Lizenzgeber

(1) Der Lizenzgeber versucht innerhalb einer Einführungsphase von 30 Tagen ab Lieferung, dem Nutzer bei Problemen mit der Anwendung der Software zu helfen. Die individuelle Hilfe erfolgt per E-Mail. Die Antwortzeiten richten sich nach den verfügbaren Kapazitäten und den jeweils eintreffenden Support-Anfragen, sollten aber im Normalfall nicht über 10 Werktagen liegen. Alternativ kann der Autor Hinweise im Internet www.res-consult.de oder über andere mit vertretbarem Aufwand zugängliche Medien publizieren.

(2) Eine Garantie für die abschließende Lösung jeder fachlichen, technischen oder organisatorischen Anfrage kann nicht gegeben werden.

(3) Jeder weiter reichende Support wird nach der aktuellen Preisliste vergütet. Zur Zeit beträgt der Tagessatz des Lizengebers/Autors für Softwareleistungen 1.000 (eintausend) Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

§ 10 Pflichten und Haftung des Autors

(1) Der Lizenzgeber garantiert über einen Zeitraum von 90 Tagen ab Lieferung, dass das Produkt grundsätzlich wie beschrieben funktioniert. Eventuelle Mängel sind innerhalb der Garantiephase von 90 Tagen dem Lizenzgeber unverzüglich anzuzeigen und werden durch Lieferung einer aktualisierten Version behoben. Die Änderungen erfolgen im Hause des Autors an der Originalversion. Alternativ kann der Autor eine neuere Version mit ähnlichen oder weitergehenden Leistungsmerkmalen verwenden. Die Aktualisierungszeit richtet sich nach dem tatsächlichen Änderungsaufwand sowie der notwendige Abstimmung mit dem Nutzer. Mängel des zugrundeliegenden EDV-Systems (insbesondere Hardware, Windows, Excel) trägt stets der Nutzer.

(2) Der Autor verpflichtet sich, in die von ihm erstellte Software keinerlei versteckte Funktionen vorsätzlich einzubauen, die Schaden auf den Computern des Nutzers anrichten könnten. Konkret ist hiermit die Unterlassung der Programmierung von Viren gemeint. Unbeabsichtigte und bisher nicht erkannte Programmierfehler oder Einflüsse Dritter bleiben von diesem Punkt unberührt.

(3) Der Autor testet die Funktionen der Software mit den technischen Möglichkeiten, die er zur Verfügung hat. Das heißt, der Autor kann die Tests nur mit seiner eigenen Systemkonfiguration durchführen und Fehler, die auf anderen Systemen (insbesondere andere Windows- oder Excel-Plattform) oder bei anderen Datenkonstellationen auftreten, nicht immer selbst reproduzieren. Es ist unmöglich zu garantieren, dass die Software unter jeder nur erdenklichen Hard- und Software-Konfiguration fehlerfrei läuft. Der Nutzer kann keinen Anspruch auf Erhalt einer Programmversion erheben, die auf seine spezielle Konfiguration ausgerichtet ist. Insofern ist der Autor zwar bemüht, die Software fehlerfrei auszuliefern, übernimmt aber keinerlei Garantie dafür.

(4) Das Produkt wird geliefert so "wie es ist", außer wie oben garantiert. Der Autor lehnt jegliche weitere Garantie ab. Insbesondere übernimmt der Autor keine Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software. Die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Nutzer. Die einzige Haftung des Autors und die einzige Möglichkeit des Käufers ist die Ersatzlieferung innerhalb der limitierten Garantie. Soweit die Reparatur oder der Ersatz der Software fehlschlägt, bleibt das Recht des Kunden zur Preisherabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages unberührt. Der Schaden-ersatz ist somit auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Der Autor behält sich das Recht vor, anstelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zurückzuerstatten. In keinem Fall kann der Autor zur Rechenschaft gezogen werden für entstehende Kosten oder entgangene Gewinne oder Datenverlust oder andere Nachteile jeglicher Art, die speziell oder indirekt bei Gebrauch der Software eintreten. Der Nutzer verwendet die Software somit ausschließlich auf eigene Gefahr.

§ 11 Kontakt und Datenschutz

(1) Eine Kontaktaufnahme mit dem Autor ist wie folgt möglich:
E-Mail: info@res-consult.de Internet: www.res-consult.de
Anschrift: RES Consult GmbH | Ferdinand-Lassalle-Straße 11 | D-04109 Leipzig

(2) Supportanfragen werden ausschließlich per E-Mail bearbeitet. Auch für andere Korrespondenzen wird
die E-Mail als schnellste Variante empfohlen.

(3) Der Autor erklärt, die durch die Lizenzierung erhaltenen Daten des Nutzers ausschließlich für die eigene Korrespondenz zu nutzen. Der Autor gibt keinerlei Nutzerdaten an Dritte weiter, es sei denn, der Nutzer hat dies ausdrücklich gestattet.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, die in Zusammenhang mit Anfragen und Registrierung der Software erhaltene persönliche Daten des Autors (z.B. Projektdaten, Bankverbindung) nicht für andere Zwecke als der Korrespondenz mit dem Autor zu verwenden.

(5) Durch die Software werden zur Freischaltung und Überwachung der Lizenz notwendige Daten ausgewertet und zum bzw. vom System des Anbieters übertragen. Eine Nutzung außerhalb der Lizenzverwaltung und eventueller Supportmaßnahmen erfolgt nicht. Keinesfalls werden kalkulationsbezogene Eingaben und Ergebnisse (z.B. Flächen, Mieten) übertragen. Ansonsten gelten die auf der Homepage www.res-consult.de aufgeführten Datenschutzbestimmungen.

(6) Beiden Seiten wird die allgemeine Nennung der Vertragsbeziehung und der Softwarenutzung gestattet (z.B. Referenzlisten, Softwarelisten).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

(2) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform, sie muss als solche bezeichnet werden.

(3) Gerichtsstand ist Leipzig.